Nachher wie vorher – oder besser

Ganz allgemein bezeichnet der Begriff Rekultivierung die Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes. Das kann sich auf die Wiederherstellung von Ackerland ebenso beziehen wie auf die Schaffung neuer Habitate für Pflanzen und Tiere auf den zuvor abgearbeiteten Flächen.

Herrichtungsplan als vorgeschriebener Teil des Antrags

Bereits im Antrag zur Genehmigung der Rohstoffgewinnung erstellen wir einen sogenannten Herrichtungs- bzw. Rekultivierungsplan. In diesem Ideenkonzept sind neben den reinen "Renaturierungsmaßnahmen" vor allem landschaftsarchitektonische Ansätze und Möglichkeiten sowie Überlegungen für die spätere "Nachnutzung" dargestellt. Das kann der Hochwasserschutz sein, oder auch die Ausgestaltung des Areals als Naherholungsgebiet oder eine Planung für den Tourismus. Ein solcher Herrichtungsplan inkl. entsprechender Ausgleichsmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir wünschen uns, bei diesem Nachnutzungskonzept mehr Beteiligung durch Kommunen, Anwohner und Interessengruppen. Denn an dieser Stellen können wir gemeinsam planen und entscheiden, welchen Mehrwert wir für Menschen, Umwelt und Natur schaffen.

Wie also die Rekultivierung letztendlich auszusehen hat, kann und wird von vielen beteiligten mit entschieden werden und wird von den Behörden noch vor dem ersten Spatenstich eindeutig festgelegt. In der Regel gehen wir bei unseren Projekten über die Vorgaben hinaus. Bisherige Projekte sowie die anschließende Bewertung u. a. durch Nabu etc. belegen das. Die Rekultivierung wir durch einen sogenannten ökologischen Begleitplan behördlich überwacht und geprüft wird,

Die Herrichtung bzw. Renaturierung wird vom Betreiber, also von uns bezahlt.

Die früher übliche Wiederverfüllung ausgekiester Bereiche ist heute nahezu überall verboten bzw. es steht nicht ausreichend Füllmaterial zur Verfügung. Zuvor abgetragene Erdschichten und Mutterboden, der zuvor abseits gelagert wurde, wir jedoch vollständig wiederverwertet um Uferbereiche neu zu gestalten.

Eine Rekultivierung wertet eine ursprüngliche Fläche häufig in vielerlei Hinsicht auf. Beispielsweise durch die Schaffung eines Biotops, die Ansiedelung seltener und bedrohter Tierarten, die Schaffung neuer Lebensräume mit hoher Biodiversität, von Hochwasserschutzbereichen in Form naturnaher Überflutungszonen. Teilweise werden auch Naherholungsgebiete mit und ohne sportliches, touristisches Angebot geschaffen. Oft entstehen, laut behördlichem Beschluss, auch reine Naturschutzgebiete, ohne bzw. nur sehr eingeschränktem Zugang für Menschen. Bei neueren Projekte kommen Ideen zum "Wohnen und Arbeiten am Wasser" oder die Nutzung der Flächen für die regenerative Energiegewinnung (Floating PV) hinzu.